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   OLG Celle, 01.11.2000 - 20 U 11/00   

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https://dejure.org/2000,8853
OLG Celle, 01.11.2000 - 20 U 11/00 (https://dejure.org/2000,8853)
OLG Celle, Entscheidung vom 01.11.2000 - 20 U 11/00 (https://dejure.org/2000,8853)
OLG Celle, Entscheidung vom 01. November 2000 - 20 U 11/00 (https://dejure.org/2000,8853)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Tierhalter und Tieraufseherhaftung: Eigenverschulden des Eigentümers von Tibet-Doggen bei Handverletzung während einer Beißerei mit einem Eurasier

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 834 BGB
    Tieraufseherhaftung; Bissverletzung ; Übertragung der Aufsichtsführung; Führen eines Hundes ; Tiergefahr ; Verschulden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tieraufseherhaftung; Bissverletzung ; Übertragung der Aufsichtsführung; Führen eines Hundes ; Tiergefahr ; Verschulden

  • Judicialis

    BGB § 834

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 834
    Tierhalterhaftung - Übergang der Aufsichtsführung - Hundeführung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Gießen, 11.01.1995 - 1 S 437/94
    Auszug aus OLG Celle, 01.11.2000 - 20 U 11/00
    In einem solchen Fall muss auch die mitwirkende Tiergefahr des Hundes der Beklagten zurücktreten, die sich darin realisiert hat, dass der Eurasier durch Bellen erst auf sich aufmerksam gemacht hatte (OLG Hamm, NJW-RR 1995, 600).
  • LG Stade, 06.04.2004 - 4 O 90/03

    Grenzen der Tierhalterhaftung: Eigenverschulden eines Hundehalters bei

    Er hat sich selbst in Gefahr begeben und somit auf eigenes Risiko gehandelt (vgl. OLG Celle, Urteil vom 1. November 2000, Az. 20 U 11/00, Fundstelle juris; OLG Koblenz, VersR 1986, 247; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 8. August 1996, Fundstelle u.a. ZfSch 1997, 171: jeweils zu ähnlich gelagerten Fällen).
  • OLG Hamm, 25.11.2011 - 9 U 38/11

    Darlegungs- und Beweislast bei einem Reitunfall

    Familienangehörige, die nur tatsächlich die Beaufsichtigung von Tieren für den Tierhalter übernehmen, sind mangels einer vertraglichen Beauftragung hierzu durch den Tierhalter nach herrschender Meinung grundsätzlich nicht als Tierhüter i. S. des § 834 BGB anzusehen (OLG Nürnberg, NJW-RR 1991, 1500, 1501; OLG Celle, Urt. vom 01.11.2000 - 20 U 11/00 - Palandt/Sprau, 70. Aufl., § 834 BGB Rn. 2; Moritz in: jurisPK-BGB, 5. Aufl. 2010, § 834 BGB Rn. 3; anderer Ansicht : MünchKomm/Wagner, 5. Aufl., § 834 BGB Rn. 5).
  • LG Köln, 24.01.2008 - 37 O 610/07
    Dabei gilt u.a., dass derjenige, der in den Kampfbereich zweier Hunde eingreiftt, sich selbst in Gefahr bringt, was je nach den Umständen des Einzelfalls zu einem Haftungsausschluss des Tierhalters führen kann (vgl LG Stade Urteil vom 06.04.2004, Az 4 O 90/03; OLG Celle Urteil vom 01.11.2000 Az 20 U 11/00; OLG Koblenz NJW-RR 1986, 704).
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   OLG Hamm, 23.08.2000 - 20 U 11/00   

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OLG Hamm, 23.08.2000 - 20 U 11/00 (https://dejure.org/2000,69933)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.08.2000 - 20 U 11/00 (https://dejure.org/2000,69933)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. August 2000 - 20 U 11/00 (https://dejure.org/2000,69933)
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Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Haftung des VV, Beratungsverschulden, Beratungspflicht des VV, Befragungspflicht des VV, Verletzung der Aufklärungspflicht

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